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Hollener Wassermühle erhielt Denkmal Plakette


Ausgezeichnet mit der Denkmal Plakette

Am 13.08.2019 wurde die Hollener Wassermühle mit der Denkmal Plakette ausgezeichnet. In einer kleinen feierlichen Runde überreichte Frau Birgit Greiner vom Baudenkmalschutz Cuxhaven Frau Birgit Tschierschke im Beisein ihres Mannes und Herrn Hans-Heinrich Baack die Niedersächsische Denkmal Plakette.

Um Bau- und Kunstdenkmale auszuweisen und im öffentlichen Interesse zu erhalten, müssen Gründe vorliegen, die auf ihrer geschichtlichen oder künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung beruhen. Das Landesamt für Denkmalpflege führt das Verzeichnis der Bau- und Kunstdenkmale für Niedersachsen. Auskünfte hierzu erteilen die regional zuständigen unteren Denkmalschutzbehörden sowie das Landesamt selbst. Zunehmend können Denkmalinformationen mit Grunddaten, Kartierungen und Fotos auch digital übermittelt werden. An einer Veröffentlichung der Denkmalverzeichnisse auf dieser Homepage wird gearbeitet.

Zu den Bau- und Kunstdenkmalen zählen Bauwerke mit unterschiedlichsten Funktionen. So sind beispielsweise Schlösser und ihre Nebengebäude, Kirchen und Verwaltungsgebäude, Wohn- und Geschäftshäuser, Gutshöfe, Bauernhäuser mit Scheunen und Ställen Baudenkmale, wenn sie die erforderlichen Voraussetzungen nach dem Denkmalschutzgesetz erfüllen. Auch Gärten, Parks und wasserbauliche Anlagen, Friedhöfe mit Mausoleen und Grabsteinen, Standbilder und Bildstöcke können als Baudenkmale ausgewiesen sein. Eine wichtige Gattung stammt aus dem Bereich von Technik und Ingenieurwesen. Zu ihnen gehören Bahnhöfe und Brücken, Wind- und Wassermühlen mit Mühlteichen und Wehren, Bauten aus Gewerbe, Industrie und Verkehr.


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